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Was Sie rund um den Energieausweis wissen müssen –

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Die Fristen für die Vorlage von Energieausweisen

Mit der neuen EnEV 2007 wird der Energieausweis schrittweise auch für Bestandsgebäude zur Pflicht.

Hier die wichtigsten Termine:

1. Juli 2008 Ausweispflicht für Wohnimmobilien mit Baujahr 1965 oder früher
1. Oktober 2008 Wahlfreiheit zwischen Energieausweis-Arten endet, Verbrauchsenergieausweis nur noch zulässig für
à Wohngebäude mit ab November 1977 gestellten Bauanträgen
à Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten
1. Januar 2009 Ausweispflicht auch für Wohnimmobilien mit Baujahr nach 1965
1. Juli 2009 Ausweispflicht für Nichtwohngebäude

Übrigens: In der EnEV 2002 wurde der Energiebedarfsausweis (§ 13) für Neubauten bereits Pflicht und damit Voraussetzung für die Baugenehmigung. Zur Genehmigungen von Modernisierungen und Neubauten muss ein Energieausweis auf Basis des Bedarfs in der Regel mit Vor-Ort-Besichtigung erstellt werden.

... und warum Sie sofort aktiv werden sollten

Erstens. Mit der neuen Energieeinsparverordnung vom 1. 10. 2007 ist klar: Der Energieausweis wird schrittweise Pflicht für die Verkäufer und die Vermieter jeder Art von Immobilie. Käufer und Mieter haben künftig das Recht, ihn vorgelegt zu bekommen – und sie werden in der Regel schon ab sofort danach fragen, unabhängig davon, ob für einen bestimmten Gebäudetyp die Ausweispflicht schon greift.

Zweitens. Bis Oktober 2008 besteht weitgehende Wahlfreiheit zwischen beiden Arten des Energieausweises: Der verbrauchsorientierte benötigt weniger Aufwand und ist damit günstiger als der bedarfsorientierte, der für viele Ein- und Zweifamilienhäuser vorgeschrieben werden wird. Wenn Sie sich als Hauseigentümer schon jetzt den Energieausweis nach Verbrauch ausstellen, haben Sie für zehn Jahre Ihrer Pflicht Genüge getan.

Drittens: Nur wenn Sie möglichst bald den energetischen Stand Ihres Gebäudes in Erfahrung bringen, können Sie rechtzeitig vor einem eventuellen Verkauf oder einer Neuvermietung, durch eine geplante und in sich abgestimmte Sanierung, Ihre Immobilie auf ein gutes Niveau heben. Bei unvorteilhaften Ausweisergebnissen können Sie die Modernisierungsempfehlungen über eine gegebenenfalls staatlich bezuschusste Vor-Ort-Energieberatung auf Wirtschaftlichkeit und Fördermittel überprüfen lassen.

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