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Energieberatung für bestehende Gebäude
Für Gebäude die vor dem 01.01.1984 die Baugenehmigung (neue Bundesländer 01.01.1989) erhalten haben, gibt es eine staatlich geförderte Energiesparberatung mit einem
Zuschuß von 175 - 250 .
Vorteile:
- neutrale und objektive Vor-Ort-Beratung durch staatlich anerkannten Energieberater
- Anschaulicher Energiebericht - Analyse und konkrete Vorschläge
- ausführliche Fördermittelberatung aller Programme und zinsgünstiger KfW- Kredite
- Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Vorschläge
- staatlicher Zuschuß senkt Beratungskosten erheblich
Ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Verschenken Sie kein Geld und Sie tun was für die Umwelt !
Muster einer Energieberatung (PDF 450 KB)
